Mittwoch, 10. Februar 2010

Thesenpapier zu den Schwachstellen einer steuerlichen Gründungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Wir verfügen in Deutschland über eine differenziertes Angebot von Föderinstrumenten und Programmen aus den Bereichen Gründungs, Struktur, Technologie und Beteiligungsförderung.

Der Hinweis auf die steuerliche Gründungsförderung anderer europäischer Staaten nach dem Gießkannenprinzip ist kein Argument, da diese Staaten nicht oder nur teilweise über ein differenziertes Förderangebot wie in Deutschland verfügen.
Der Hinweis auf die steuerliche Gründungsförderung anderer europäischer Staaten nach dem Gießkannenprinzip ist kein Argument, da diese Staaten nicht oder nur teilweise über ein differenziertes Förderangebot wie in Deutschland verfügen.

Gegebenenfalls sind die heutigen Befürworter und Lobeisten im BDI noch zu jung, um die Mitnahmeeffekte der steuerlichen Gründungs- und Entwicklungszulage im Investitionsbereich Anfang der 80er Jahre zu kennen, die auch bei Finanzbehörden zu teils unlösbaren Bewertungsfragen führten.
Viele kleine und mittlere Unternehmen befürchten, dass die bislang nicht diskutierte Gegenfinanzierung zu einem Kahlschlag bewehrter Förderinstrumente und Programme, z. B. der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigung e.V., führt, die über Jahre eine zielgerichtete und spezifische Förderung ermöglichte.

Fachleute der Förderpraxis bemängeln zudem die ausschließlich prozyklische Wirkungsweise einer steuerlichen Forschungsförderung.
Beispielhaft benötigte der Mittelstand gerade in den Jahren 2008 bis 2010 einen projektspezifischen Zufluss der Forschungsmittel. Steuern werden in diesem Zeitraum keine oder nur wenig bezahlt, sodass keine Liquiditätsvorteile entstehen.
In den Zeiten des Aufschwunges und bester Gewinnsituation wirkt die steuerliche Forschungsförderung und wird nur selten oder gar nicht benötigt, bzw. als Mitnahmeeffekt vereinnahmt.

Die Abgrenzung einer steuerlichen Forschungsförderung wirft weitere Fragen auf wie, welche Umsatz, Mitarbeiter und Bilanzkennzahlen Berücksichtigung finden sollen. Schon jetzt werden Stimmen laut, die eine Ausweitung der steuerlichen Gründungsförderung vorwiegend für mittlere Unternehmen und Konzerne fordern. Der Jahreswechsel 2009/2010 zeigt darüber hinaus, vor welchen Herausforderungen schon jetzt die steuerberatenden Berufe und die Finanzverwaltung stehen, um der Komplexität der Gesetzgebung sowie der sich schneller ändernden Regelungen zu entsprechen. Jetzt noch zusätzlich über die Innovationshöhe einer Produkt-, Verfahrens- und/oder Dienstleistungsentwicklung zu entscheiden, und damit dem Antragssteller zeitversetzt einen steuerlichen Abzug zu gewähren, erschwert die Umsetzung der steuerlichen Gesetzgebung zusätzlich. Die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer wie auch die Finanzverwaltung verfügen nicht über Personal im Ingenieurbereich, d.h. es werden Entscheidungen getroffen, die gegebenenfalls zeitversetzt bei der Körperschaftssteuerprüfung nach 4 oder mehr Jahren zu Rückforderungen mit entsprechenden Zinsbelastungen führen.

Warum also diesen Irrweg ohne Gegenfinanzierung einschlagen, wo wir doch eine extrem erfolgreiche differenzierte Mittelstandsförderung haben, mit Projektträgern, die teils über Jahrzehnte erfolgreich im Rahmen der Richtlinien und Nebenbestimmungen eine unbürokratische Entwicklungs- und Gründungsförderung im Mittelstand realisieren.